
Als Pflicht zur Kontenwahrheit bezeichnet man das in {§|154|ao_1977|juris} Abgabenordnung (AO) normierte Verbot Konten unter falschen oder erdichteten Namen zu errichten. Von der Pflicht zur Kontenwahrheit werden auch Pfandleiher und Anbieter von Schließfächern erfasst. Die Pflicht zur Kontenwahrheit zwingt besonders Kreditinstitute dazu sich i...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht_zur_Kontenwahrheit
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